Ihr letzter Wille

Sie haben es in der Hand, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschieht. Sie können es gänzlich oder zum Teil Menschen vererben, die Ihnen zu Lebzeiten viel bedeuteten. Meist sind das Familienangehörige oder Freunde.

Sind diese finanziell gut abgesichert oder Sie möchten mit Ihrem Vermögen auch gesellschaftlich etwas bewegen, dann können Sie Ihr Erbe zum Teil oder gänzlich einer Institution, zum Beispiel der Markus Schmitt Stiftung, hinterlassen. Die Details dazu bestimmen Sie in einem Testament.

Sprechen Sie uns an, um heute schon gemeinsam zu überlegen, wie die Markus Schmitt Stiftung Ihr zu hinterlassenes Vermögen in Ihrem Sinne verwenden soll. Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einem Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt, die Sie hinsichtlich der Formalia Ihres Testaments beraten können.